Wolfsklingen - Söldnerbande
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Die Gesetze der Wolfsklingen

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Beitrag von Varg Di März 24, 2015 7:44 pm

Die Gesetze, die für jeden Bürger im Wolfsland gelten:

Erstes Gesetz

Es ist jedem Wolf selbst ueberlassen einen anderen Bueger ohne Auftrag zu bestehlen oder ihm auf anderen Art das Eigentum zu entwenden. Wenn ihr euch erwischen lasst, badet ihr die Strafe allein aus. Dies gilt auch bei anderen Verstößen gegen die Gesetze, sofern sie nicht gemeinschaftlich besprochen sind.

Zweites Gesetz

Das grundlose Töten eines Bürgers ist verboten.

Drittes Gesetz

Stahlrüstung darf nur von Kriegern getragen werden. Einzige Ausnahmen sind entsprechende Turniere.

Viertes Gesetz

Das ziehen einer Waffe wird als Provokation angesehen, wir reagieren entsprechend darauf.

Fünftes Gesetz

Das Betreten des Wolfsklingenversteck ist nur auf Einladung gestattet. Missachtung führt zur Gefangennahme . Sollte dabei noch Eigentum geklaut worden sein, so wird es gemeldet.

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Beitrag von Varg Sa Apr 11, 2015 12:35 pm

Der Beitritt

Solltet ihr euch entschlossen haben uns beitreten zu wollen, könnt ihr uns anschreiben oder hier im Forum eine kurze Vorstellung eures Charakters ,bitte Kontaktdaten hinterlassen, wir werden uns dann bei euch melden und ein Zusammentreffen planen.

Vorlage Vorstellung

Bitte eröffnet ein neues Thema und nutzt die Vorlage damit wir uns ein Bild von dem Char machen können.
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